AGB Rabea Hüppi Fotografie 

 

1. Allgemeines

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Rabea Hüppi Fotografie, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

 

1.1 Offerten

Von Rabea Hüppi Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 60 (sechzig) Tagen. 

 

1.2 Aufträge 

Rabea Hüppi Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Rabea Hüppi Fotografie kann selbst oder durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Rabea Hüppi Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. 

 

1.3 Fotografien 

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Rabea Hüppi Fotografie hergestellte Produkte, ungeachtet in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen ( Papierbilder, Bilder im Fotobuch, Fotobücher, Bilder in digitaler Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Rabea Hüppi Fotografie gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetz handelt.

 

1.4  Künstlerischer Gestaltungsspielraum Fotograf 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Rabea Hüppi Fotografie unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Rabea Hüppi Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. 

 

1.5 Haftung Personenaufnahmen / Sachaufnahmen

Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diexfür die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen wie zb. Hochzeiten, hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten und Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.

 

1.6. Haftung Unfall / Abbruch 

Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht - und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt Rabea Hüppi Fotografie keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fototermins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

 

2.  Bildrechte  

2.1 Urheberrecht 

Bei Fotografien welche Rabea Hüppi Fotografie von einer Person oder einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz von Rabea Hüppi Fotografie.

 

2.2 Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

 

Rabea Hüppi Fotografie kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.

 

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rabea Hüppi Fotografie gestattet.

 

Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Rabea Hüppi Fotografie für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Rabea Hüppi Fotografie dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

2.3 Namensnennung Fotograf

Als Urheber hat Rabea Hüppi Fotografie das Recht, bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden. Macht Rabea Hüppi Fotografie von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars.

 

2.4 Auswahl der Fotos 

Rabea Hüppi Fotografie wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben. Dieses bleibt alleiniges Eigentum der Rabea Hüppi Fotografie. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien durch Rabea Hüppi Fotografie ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. 

 

2.4.1 Hochzeit 

Eine Mindestanzahl an Fotografien kann nicht garantiert werden. Die Anzahl der Fotos hängt von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags individuell ab. Es wird ebenfalls nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Rabea Hüppi Fotografie ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren. Für Personen welche, aus verschiedenen Gründe, nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt Rabea Hüppi Fotografie keine Haftung.

 

2.5 Referenzen

Bei entsprechender schriftlicher, zusätzlicher Vereinbarung, erhält Rabea Hüppi Fotografie als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc.). Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Rabea Hüppi Fotografie. Rabea Hüppi Fotografie hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. 

 

3. Vergütung

3.1 Preise /  Zahlungsbedingungen 

Sämtliche Preise und Angebote auf der/ den Website(n) und sonstigen Preisausschreibungen von Rabea Hüppi Fotografie sind unverbindlich. Rabea Hüppi Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Rabea Hüppi Fotografie ist Mehrwertsteuerpflichtig. Die Preise auf der Webseite sind exkl. Mehrwertsteuer.

 

3.1.1 Fotoshooting

Der Kunde ist verpflichtet bis 30 (dreissig) Tage nach dem Erhalt der Bilddateien die Rechnung zu begleichen. 

 

3.1.2 Hochzeit 

Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die Hochzeitsfotografie, ist die 1.Teilzahlung (zur festen Reservierung des Termins) in Höhe von 40% der Gesamtvergütung per sofort fällig. 

 

Erst mit Eingang des Betrages bei Rabea Hüppi Fotografie, sowie der Unterschrift des Brautpaares (beide) im Vertrag, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. 

 

Trifft die 1. Teilzahlung und der Vertrag wie oben genannt, nicht fristgemäss ein, so ist Rabea Hüppi Fotografie nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben. 

 

Der Restbetrag (die 2. Teilzahlung) von 60% muss innert 30 (dreissig) Tagen nach dem Erhalt der Bilddateien beglichen werden.

 

Sollte bei Hochzeiten Bar-Zahlung schriftlich vereinbart worden sein, so ist der fällige Betrag auf jeden Fall am Tag der Hochzeit zu begleichen.

 

3.2 Zahlungsverzug 

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. 

 

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

 

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. 

 

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

 

4.  Stornierung /   Terminverschiebung    /   Verspätung und nicht erscheinen    

4.1 Stornierung 

Hochzeit 

Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages und / oder nach Eingang der 1. Teilzahlung seitens den Auftraggebers storniert werden, wird ohne Ausnahme folgendes Honorar fällig: 

  • Nach Unterzeichnung des Vertrages: 20 % des gebuchten Angebots (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen zum Hochzeitstag, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung mit dem Brautpaar, etc.)

  • Ab 9 Monate vor dem Termin: 40 % des gebuchten Angebots (zusätzlich Terminreservierung wurde eingehalten)

  • Ab 6 Monate vor dem Termin: 60 % des gebuchten Angebots

  • Ab 3 Monate vor dem Termin: 80 % des gebuchten Angebots 

  • Ab 30 Tage vor dem Termin und keine Abmeldung: 100 % des gebuchten Angebots 

 

Fotoshootings und andere Angebote

  • Bis 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühr 

  • Bis 12 Stunden vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots 

  • Keine Abmeldung und nicht Erscheinen zum Termin: 100% des gebuchten Angebots 

 

4.2  Terminverschiebung

Hochzeit 

Bei Verschiebung eines gebuchten Hochzeitstermins durch den Auftraggeber, bleibt die bezahlte 1. Teilzahlung  (Zahlung für Terminreservierung) bei Rabea Hüppi Fotografie. Bei einem neuen Termin ist die 1. Teilzahlung nicht mehr anfallend. 

 

Falls am Verschiebedatum Rabea Hüppi Fotografie nicht frei ist, wird die 1. Teilzahlung des gebuchten Angebots (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen zum Hochzeitstag, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung mit dem Brautpaar, etc.) nicht mehr zurück erstattet.  

 

Fotoshootings und andere Angebote 

Die gewünschte Verschiebung eines Fotoshootings muss mindestens 12 Stunden vor dem Termin an Rabea Hüppi Fotografie per Email oder telefonisch mitgeteilt und von dieser bestätigt werden. Sollte keine Meldung erfolgen und der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, so werden 100% des Angebots in Rechnung gestellt.

 

4.3 Verspätung und nicht erscheinen 

Erscheint der Auftraggeber nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, so gilt dies als Verspätung. Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung an Rabea Hüppi Fotografie, gelten als Nichterscheinen. Das gebuchte Angebot wird zu 100 % in Rechnung gestellt. 

Rabea Hüppi Fotografie ist nach genannter 30-minütiger Wartezeit nicht mehr verpflichtet den Auftrag auszuführen und verlässt den vereinbarten Ort.

 

4.4 Angeordnete Massnahmen zu Veranstaltungen 

Im Fall von angeordneten Massnahmen (zb. durch den Bundesrat aufgrund einer Epidemie oder Pandemie), wie zum Beispiel einem Veranstaltungsverbot für die gesamte Schweiz, durch welche eine grundsätzliche Unmöglichkeit der Durchführung einer Hochzeit zustande kommt, kann der Hochzeitstermin durch den Auftraggeber:

 

  • kostenfrei auf einen anderen Tag im selben Jahr verschoben werden 

  • kostenfrei auf einen anderen Tag im darauf folgenden Jahr verschoben werden (falls Termin noch frei ist) 

  • wie folgt storniert werden —> Bereits geleistete Zahlungen werden zurück erstattet, es verbleiben jedoch 10% des gebuchten Angebotes bei Rabea Hüppi Fotografie (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen zum Hochzeitstag, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung mit dem Brautpaar, etc.)

 

Das gebuchte Angebot kann bei einer Verschiebung nur in gleicher Stundenzahl auf ein neues Datum übertragen und nicht verkürzt werden.

 

Sollte ein vom Auftraggeber gewünschtes Ersatzdatum / Verschiebedatum nicht mehr frei sein, so werden dem Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, es verbleiben jedoch 10% des gebuchten Angebotes bei Rabea Hüppi Fotografie (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen zum Hochzeitstag, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung mit dem Brautpaar, etc.) Rabea Hüppi Fotografie kann auf Wunsch bei der Suche nach einem neuen Fotografen behilflich sein.

 

5. Höhere Gewalt 

Ist es Rabea Hüppi Fotografie aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründen) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Rabea Hüppi Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Rabea Hüppi Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden.

 

Hochzeit 

Rabea Hüppi Fotografie bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. 

Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, haftet Rabea Hüppi Fotografie nicht.

Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Rabea Hüppi Fotografie. 

Eine zuvor geleistete Teilzahlung, oder bereits komplett bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

 

6.  Beanstandungen / Sicherung der Fotodaten / Haftung 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Rabea Hüppi Fotografie gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials/der Ware betreffen, sind innerhalb 7 Wochentagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen.  Andernfalls gilt das Bildmaterial /die Ware als genehmigt.

  

Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Rabea Hüppi Fotografie empfiehlt dem Auftraggeber eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert vereinbart werden.

 

Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung, haftet Rabea Hüppi Fotografie für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

 

Für Schäden oder Verlust ( trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten, haftet Rabea Hüppi Fotografie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

 

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Rabea Hüppi Fotografie bestätigt worden sind. Rabea Hüppi Fotografie haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

 

Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Rabea Hüppi Fotografie sowohl die Ausführung eines Auftrags erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Rabea Hüppi Fotografie nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt (zb. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Epidemien, Pandemien, Lock-Downs etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

7. Datenschutz 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Rabea Hüppi Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

8. Abschliessendes  

Die mit Rabea Hüppi Fotografie abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. 

Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. 

Rabea Hüppi Fotografie behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.